Todesfall

Bestattung/ Beerdigung: Feier der Gemeinschaft über den Tod hinaus

Die kirchliche Bestattung ist eine liturgische Feier der Kirche, bei der die Gemeinschaft mit dem Verstorbenen betont und – vor allem den Angehörigen – die tröstende und aufrichtende Botschaft von Jesu Tod und Auferstehung verkündet wird.

Geleitet wird eine kirchliche Begräbnisfeier von dafür vom Bischof beauftragten Seelsorger*innen (Priester, Diakon, Pastorale Mitarbeiterin). Die Kirche hat einen eigenen Ritus hierfür entwickelt: Gebet, Lesung, Ansprache, Einsegnung des Toten und des Grabes. Oft findet in Verbindung mit dem Begräbnisfeier auch ein Gottesdienst in der Kirche statt. In enger Absprache mit den Trauernden und Zusammenarbeit mit örtlichen Bestattungsunternehmen bemühen wir uns um die individuelle richtige Form der Begräbnisfeier.

Die Frage, ob aus der Kirche Ausgetretene kirchlich bestattet werden können, ist differenziert und jeweils im konkreten Fall zu beantworten. Hier spielt in erster Linie der Wille des Verstorbenen eine wichtige Rolle.

Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben

    Anprechpersonen

    Im Todesfall eines Angehörigen können Sie sich an die Mitarbeiter*innen der Pfarreiengemeinschaft wenden:

    Pfarrbüros
    Seelsorgeteam

    Telefonseelsorge

    Die Telefonseelsorge erreichen Sie unter 0800 / 1110111 oder 0800 / 1110222.

    Hintergrund: Auferstehung – "...sonst wäre euer Glaube sinnlos"

    Jesu Auferstehung hat für das Christentum grundlegende und unverzichtbare Bedeutung. Paulus schreibt: "Wenn es keine Auferstehung der Toten gibt, ist auch Christus nicht auferweckt worden. Ist aber Christus nicht auferweckt worden, so ist unsere Predigt leer und euer Glaube sinnlos" (1 Kor 15,13 f).